Timm Werner Hansen - Parkett- und Fußbodentechnik - Ihr neuer Meisterbetrieb für Parkett in Dithmarschen
PAK-Sanierung vom zertifizierten Fachbetrieb

Hierbei geht es um das ordnungsgemäße Entfernen von Teerklebern, die sogenannte polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. PAK stellt eine Stoffgruppe dar, die sich aus mehr als 100 Einzelstoffen zusammensetzt (Naphtalin, Anthracen, Chrysen, Pyren, Benzoapyren). Diese gelten als

  • Krebs erzeugend (K2)
  • Erbgut verändernd (M2)
  • und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigend (RF2)

PAK werden über die Haut (transdermal) oder über die Atemwege (inhalativ) aufgenommen. Sie verursachen unter anderem Reizungen der Augen, der Haut sowie der Atmung. Außerdem können Leber- und Nierenschäden oder Veränderungen im Blutbild die Folge sein.

Ursache für die PAK – Belastung sind Parkettkleber und Unterlagsschichten hauptsächlich aus den 50ern und 60ern Jahren, bei deren Produktion Steinkohleteer verwendet, wurde. Doch gehörte diese Art der Herstellung noch bis Ende der 90er Jahre zur gängigen Praxis.

Unabhängige Expertengruppen raten deshalb zu besonderer Vorsicht bei der Nutzung von Fußböden, die älter als 30 Jahre sind. Immer wieder führen deshalb Gesundheitsämter Messungen des Klebstoffes, des Hausstaubes oder der Raumluft durch.

Für die Sanierung von PAK-belasteten Böden gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Ist das Parkett noch fest mit dem Untergrund verbunden, kann es erhalten werden. Dabei wird entweder ein neuer Belag über den bestehenden gelegt, oder der Parkettboden wird abgeschliffen und mit einer speziellen Fugendichtmasse abgedichtet. Anschließend muss der Boden aber noch versiegelt werden. Generell ist diese die uneffektivere der beiden Methoden. In den meisten Fällen ist sie nur schwer möglich oder bietet keinen dauerhaften Schutz. Das Problem ist somit nur aufgeschoben.
  • Ist das Parkett lose und hat große Fugen, sollte es mit dem Kleber unbedingt entfernt und durch einen neuen Boden ersetzt werden.

Arbeiten zur Entfernung von PAK belasteten Klebstoffen dürfen nur an Betriebe vergeben werden, die den Nachweis erbringen können, die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse zu haben. Weiterhin müssen diese über geeignetes Personal und die spezielle technische Ausrüstung verfügen. Unser Betrieb erfüllt all diese Kriterien und steht für Informationen oder eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.